Die ersten Gäste kamen in den kleinen Ort Binz, fanden Gefallen an ihm, empfahlen ihn weiter. 1880 ließ Wilhelm Klünder das Strandhotel als erstes Hotel in Strandnähe errichten. In Binz und in anderen Badeorten an der Ostseeküste entstanden Ende des 19. Jahrhunderts keine großen Hotels, sondern Logierhäuser im Villenstil der sogenannten Bäderarchitektur. Sie erhielten vom Zeitgeist geprägte Namen: nationalistische wie „Germania“ oder Namen von Familienangehörigen – oft der Vorname der Frau des Erbauers. Zehn Jahre später wurde Binz offiziell Seebad, was zur Folge hatte, dass stark gebaut wurde: die Strandpromenade, die Seebrücke, das Kurhaus, ein neues Wegenetz und der Kleinbahnanschluss
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
5413 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18609
Vorwahl
038393
Adresse der Gemeinde
Website
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.